Förderprozess

Die Stiftung ist offen für alle Förderanträge, die sich im Rahmen der satzungsmäßigen Stiftungszwecke bewegen. Das Kuratorium entscheidet jeweils zum Ende eines Kalenderjahres über die Verwendung der Fördermittel. Deshalb sollten Förderanträge bis spätestens am 15. Oktober des Folgejahres bei der Stiftung vorliegen. Es gibt keine Antragsformulare, aber aus einem Förderantrag sollte eine möglichst aussagekräftige Beschreibung des vorgesehenen Projekts und der geplanten Mittelverwendung hervorgehen. Die Entscheidung der Stiftung über Förderanträge im Rahmen der verfügbaren Mittel wird regelmäßig am Ende eines Kalenderjahres getroffen und ggf. umgesetzt.

Ihr Förderantrag
Prüfung und Entscheidung
Rückmeldung und ggf. Förderung

Kontakt

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