Förderprozess
Die Stiftung ist offen für alle Förderanträge, die sich im Rahmen der satzungsmäßigen Stiftungszwecke bewegen. Das Kuratorium entscheidet jeweils zum Ende eines Kalenderjahres über die Verwendung der Fördermittel. Deshalb sollten Förderanträge bis spätestens 31. Juli bei der Stiftung vorliegen. Aus dem Förderantrag sollte eine möglichst aussagekräftige Beschreibung des vorgesehenen Projekts und der geplanten Mittelverwendung hervorgehen. Die Entscheidung der Stiftung über Förderanträge im Rahmen der verfügbaren Mittel wird regelmäßig am Ende eines Kalenderjahres getroffen und ggf. umgesetzt.
1
Ihr Förderantrag
2
Prüfung und Entscheidung
3
Rückmeldung und ggf. Förderung
Förderzwecke
Aufgabe der Stiftung ist in erster Linie die Unterstützung von Projekten und Vorhaben, deren Ziele mit den in der Satzung festgelegten Stiftungszwecken übereinstimmen. Umfang und finanzieller Rahmen der Projekte spielen bei der Förderung keine zentrale Rolle. Allerdings sind Privatpersonen von der Förderung ausgenommen.
Die Stiftung hat drei zentrale Förderzwecke. Sie kann darüber hinaus Maßnahmen ergreifen, welche diese Förderzwecke unterstützen.

Förderung der Forschung auf dem Gebiet der Volkskrankheiten

Förderung der Berufsausblidung Jugendlicher

Förderung von Altersheimen
Unsere Förderarten
Unsere Stiftung engagiert sich auf unterschiedliche Weise, um bedeutsame Initiativen und dringende Anliegen zu unterstützen. Dabei unterscheiden wir zwischen Fördervorhaben, für die ein Antrag jeweils bis 31.07. für das darauf folgende Förderjahr gestellt werden muss und einem Antrag für ein Fördervolumen von max. 10.000 €, der jederzeit gestellt werden kann. Hier ein Überblick über die wesentlichen Unterschiede.
Antrag bis 31.07.
Projekte und Vorhaben mit größerem Fördervolumen und/oder längerer Laufzeit
Antragstellung über Online-Formular
Kuratorium entscheidet über Förderung jeweils zum Jahresende für das Folgejahr
Antrag jederzeit
Kleine Projekte und Vorhaben (max. 10.000 €)
Formloser Antrag: Projektinhalt, Zielsetzung, Sach- und Personalkosten, Erfolgskriterien
Vorstand entscheidet unterjährig über Förderung