Förderprozess

Die Stiftung ist offen für alle Förderanträge, die sich im Rahmen der satzungsmäßigen Stiftungszwecke bewegen. Das Kuratorium entscheidet jeweils zum Ende eines Kalenderjahres über die Verwendung der Fördermittel. Deshalb sollten Förderanträge bis spätestens am 30. September des Folgejahres bei der Stiftung vorliegen. Es gibt keine Antragsformulare, aber aus einem Förderantrag sollte eine möglichst aussagekräftige Beschreibung des vorgesehenen Projekts und der geplanten Mittelverwendung hervorgehen. Die Entscheidung der Stiftung über Förderanträge im Rahmen der verfügbaren Mittel wird regelmäßig am Ende eines Kalenderjahres getroffen und ggf. umgesetzt.

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Ihr Förderantrag

2

Prüfung und Entscheidung

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Rückmeldung und ggf. Förderung

Förderzwecke

Aufgabe der Stiftung ist in erster Linie die Unterstützung von Projekten und Vorhaben, deren Ziele mit den in der Satzung festgelegten Stiftungszwecken übereinstimmen. Umfang und finanzieller Rahmen der Projekte spielen bei der Förderung keine zentrale Rolle. Allerdings sind Privatpersonen von der Förderung ausgenommen.

Die Stiftung hat drei zentrale Förderzwecke. Sie kann darüber hinaus Maßnahmen ergreifen, welche diese Förderzwecke unterstützen.

Förderung der Forschung auf dem Gebiet der Volkskrankheiten

Förderung der Berufsausblidung Jugendlicher

Förderung von Altersheimen

Unsere Förderarten

Unsere Stiftung engagiert sich auf unterschiedliche Weise, um bedeutsame Initiativen und dringende Anliegen zu unterstützen. Dabei unterscheiden wir zwischen Fördervorhaben, für die ein Antrag jeweils bis 30.09. für das darauf folgende Förderjahr gestellt werden muss und einem Antrag für ein Fördervolumen von max. 10.000 €. Hier ein Überblick über die wesentlichen Unterschiede.

Antrag bis 30.09.

Projekte und Vorhaben mit größerem Fördervolumen und/oder längerer Laufzeit

Antragstellung über Online-Formular

Kuratorium entscheidet über Förderung jeweils zum Jahresende für das Folgejahr

Antrag jederzeit

Kleine Projekte und Vorhaben (max. 10.000 €)

Formloser Antrag: Projektinhalt, Zielsetzung, Sach- und Personalkosten, Erfolgskriterien

Vorstand entscheidet unterjährig über Förderung