Förderprozess
1
Ihr Förderantrag
2
Prüfung und Entscheidung
3
Rückmeldung und ggf. Förderung
Förderzwecke
Aufgabe der Stiftung ist in erster Linie die Unterstützung von Projekten und Vorhaben, deren Ziele mit den in der Satzung festgelegten Stiftungszwecken übereinstimmen. Umfang und finanzieller Rahmen der Projekte spielen bei der Förderung keine zentrale Rolle. Allerdings sind Privatpersonen von der Förderung ausgenommen.
Die Stiftung hat drei zentrale Förderzwecke. Sie kann darüber hinaus Maßnahmen ergreifen, welche diese Förderzwecke unterstützen.

Förderung der Forschung auf dem Gebiet der Volkskrankheiten

Förderung der Berufsausblidung Jugendlicher

Förderung von Altersheimen
Unsere Förderarten
Unsere Stiftung engagiert sich auf unterschiedliche Weise, um bedeutsame Initiativen und dringende Anliegen zu unterstützen. Dabei unterscheiden wir zwischen Fördervorhaben, für die ein Antrag jeweils bis 30.09. für das darauf folgende Förderjahr gestellt werden muss und einem Antrag für ein Fördervolumen von max. 10.000 €. Hier ein Überblick über die wesentlichen Unterschiede.
Antrag bis 30.09.
Projekte und Vorhaben mit größerem Fördervolumen und/oder längerer Laufzeit
Antragstellung über Online-Formular
Kuratorium entscheidet über Förderung jeweils zum Jahresende für das Folgejahr
Antrag jederzeit
Kleine Projekte und Vorhaben (max. 10.000 €)
Formloser Antrag: Projektinhalt, Zielsetzung, Sach- und Personalkosten, Erfolgskriterien
Vorstand entscheidet unterjährig über Förderung